Mindestalter 16 Jahre
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
Erklärung über schwebende Strafverfahren
Nachweis der Kursteilnahme "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder Führerscheinkopie >> wenn nach 1979 erworben
Farbkopie des Personalausweises
Ein paar Voraussetzungen um die einfachste Art des Motorfliegens zu erlernen gibt es schon. Soweit möglich helfen wir Ihnen natürlich gerne bei der Erledigung einzelner Formalitäten. Das fängt z.B. mit dem gemeinsamen Ausfüllen der bei uns vorliegenden Vordrucken an.
Weiterhin sollten Sie eine durchschnittliche physische und psychische Verfassung mitbringen. Eine Auflistung der flugärztlichen Untersuchungsstellen finden Sie auf den Seiten des DAEC