Mindestalter 16 Jahre

Bei Minderjährigen die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten

Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II

Eine Auflistung der flugärztlichen Untersuchungsstellen finden Sie auf den Seiten des DAeC.

Farbkopie des Personalausweises

 

Ein paar Voraussetzungen um die einfachste Art des Motorfliegens zu erlernen gibt es schon. Soweit möglich helfen wir Ihnen natürlich gerne bei der Erledigung einzelner Formalitäten. Das fängt z.B. mit dem gemeinsamen Ausfüllen der bei uns vorliegenden Vordrucken an.

Weiterhin sollten Sie eine durchschnittliche physische und psychische Verfassung mitbringen. Eine Auflistung der flugärztlichen Untersuchungsstellen finden Sie auf den Seiten des DAeC.