Jeder Scheininhaber muss innerhalb der letzten 24 Monate folgenden Nachweis erbringen:

12 Flugstunden, 10 Landungen und einen Checkflug von einer Dauer von 1 Stunde mit Fluglehrer

Dieser Checkflug wird vom Fluglehrer im persönlichen Flugbuch dokumentiert.

Das ganze dient nicht nur der Sicherheit, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben.

 

Neben dem gesetzlichen Checkflug ist es natürlich nie verkehrt einen Fluglehrer mitzunehmen, wenn man etwas aus der Übung ist oder sich nicht mehr sicher fühlt.